Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe nach den Reformen der letzten Jahre keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum!
Wer regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse. Erfahren Sie jetzt die
Details dazu:
Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der
behandlungsbedürftigen und fehlenden Zähne.
Wer mindestends 5 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss.
Wer mindestends 10 Vorjahre regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.
Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Es lohnt sich also, immer wieder einen Blick in sein Bonusheft zu werfen und rechtzeitig einen Untersuchungstermin beim Zahnarzt zu vereinbaren.
Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt: Rufen Sie in der Praxis zur Terminvereinbarung an. Die Telefonnummer finden Sie rechts auf dieser Seite. Ein Anruf, der bares Geld bedeuten kann.
Sie benötigen pro Kalenderjahr einen Bonusheft-Stempel. Zum Schutz Ihrer Zähne und im Interesse Ihrer Mundgesundheit sind halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt empfehlenswert.